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ProzyklizitätsnovelleDer Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden, enthält im Wesentlichen Maßnahmen, die zur Stärkung der Liquidität und der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Kreditinstitute darauf abzielen, prozyklische Wirkungen im Bankwesen zu begrenzen. Die Novelle soll mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten. parlamentarische BehandlungZeitplan
Im Finanzausschuss des Nationalrates wurde die Regierungsvorlage samt einem Abänderungsantrag mehrheitlich beschlossen. Im Nationalrat erfolgte ebenfalls eine mehrheitliche Beschlussfassung; der Bundesrat hat keinen Einspruch erhoben. Die Verlautbarung erfolgte mit dem Bundesgesetzblatt vom 30. Dezember 2009, BGBl. I Nr. 152/2009.
RegierungsvorlageDie Regierungsvorlage betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden, wurde in der 39. Sitzung des Ministerrates am 17. November 2009 beschlossen. Wesentliche zusätzliche Maßnahmen gegenüber dem Begutachtungsentwurf:
BegutachtungsentwurfDer Gesetzesentwurf wurde am 13. Oktober 2009 in Begutachtung versandt,
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