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Prozyklizitätsnovelle

Der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden, enthält im Wesentlichen Maßnahmen, die zur Stärkung der Liquidität und der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Kreditinstitute darauf abzielen, prozyklische Wirkungen im Bankwesen zu begrenzen.

Die Novelle soll mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten.

parlamentarische Behandlung

Zeitplan

Nationalrat

Finanzausschuss

25. November 2009

Plenum

10. – 11. Dezember 2009

Bundesrat

Finanzausschuss

16. Dezember 2009

Plenum

18. Dezember 2009

Im Finanzausschuss des Nationalrates wurde die Regierungsvorlage samt einem Abänderungsantrag mehrheitlich beschlossen. Im Nationalrat erfolgte ebenfalls eine mehrheitliche Beschlussfassung; der Bundesrat hat keinen Einspruch erhoben.

Die Verlautbarung erfolgte mit dem Bundesgesetzblatt vom 30. Dezember 2009, BGBl. I Nr. 152/2009.

Regierungsvorlage

Die Regierungsvorlage betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden, wurde in der 39. Sitzung des Ministerrates am 17. November 2009 beschlossen.

Wesentliche zusätzliche Maßnahmen gegenüber dem Begutachtungsentwurf:

  • Es soll in Hinkunft nicht nur das gesamte Partizipationskapital, sondern auch das Partizipationskapital einzelner bereits bei der Emission unterschiedener Tranchen eingezogen werden können.
  • Vorläufige Beibehaltung der Eigenmitteluntergrenzen (sogenannte „transitional floors“).
  • Gesetzliche Grundlage für die von der FMA betriebene sog. „incoming-platform“. Dadurch werden Verwaltungsvereinfachungen bei den Instituten und der FMA erzielt.
  • Verlängerung des IBSG.
  • Zulässigkeit der Widmung bestimmter Forderungswertpapiere bis zur Endfälligkeit bei Betrieblichen Vorsorgekassen.
  • Versicherungsvereinen, die ihren gesamten Versicherungsbetrieb in eine Aktiengesellschaft eingebracht haben, soll die Schaffung moderner Konzernstrukturen durch Einfügung einer Holding, die die Konzernsteuerung übernimmt, ermöglicht werden.
  • Verlängerung der Bewertungserleichterungen für Versicherungsunternehmen.

Begutachtungsentwurf

Der Gesetzesentwurf wurde am 13. Oktober 2009 in Begutachtung versandt,
die Begutachtungsfrist endet mit  23. Oktober 2009

 
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