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Verbesserung der AnlegerentschädigungDer Bundesminister für Finanzen wurde mit Entschließung des Nationalrats vom 20. Oktober 2008 aufgefordert, unter Einbeziehung der Bundesministerin für Justiz bis 31. Jänner 2009 einen Gesetzesvorschlag über Verbesserungsmöglichkeiten bei der Anlegerentschädigung vorzulegen. Darin sollten die Zielsetzungen der Rechtssicherheit und der Leistungsfähigkeit im Vordergrund stehen sowie nationale und internationale Erfahrungen einbezogen werden und die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Anlegerentschädigung durch ein Vier-Säulen-Modell geschaffen werden. Das BMF hat Einvernehmen mit dem BMJ entsprechend der Rahmenbedingungen in der Entschließung einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Darüber hinaus soll auch präventiv das Risiko von Entschädigungsfällen begrenzt werden. Außerdem wurde die Einführung eines Früherkennungssystems für die Anleger-Entschädigungseinrichtung analog dem der Einlagensicherungseinrichtungen der Banken und die Einführung spezieller Informationspflichten der Wertpapierdienstleister gegenüber den Kunden vorgesehen. Die erforderliche gesonderte gesetzliche Ermächtigung im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG wird im Rahmen der erst im Jahr 2009 zu beschließenden bundesfinanzgesetzlichen Regelungen geschaffen.
Parlamentarische BehandlungZeitplan
Im Nationalrat wurde die Regierungsvorlage (unverändert) mehrheitlich beschlossen; der Bundesrat hat keinen Einspruch erhoben. Die Verlautbarung erfolgte mit dem Bundesgesetzblatt vom 7. April 2009, BGBl. I Nr. 39/2009.
RegierungsvorlageDie Regierungsvorlage wurde in der 5. Sitzung des Ministerrates am 27. Jänner 2009 beschlossen.
BegutachtungDer Gesetzesentwurf wurde am 28. November 2008 in Begutachtung versandt,
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