| m.bmf.gv.at |
ZahlungsdienstegesetzDie Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, 2007/64/EG, wurde am 5. Dezember 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 319, S. 1-36) veröffentlicht. Sie ist von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 1. November 2009 durch entsprechende nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Die Zahlungsdiensterichtlinie bildet die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für den Zahlungsverkehr. Ziele Die übergeordneten Ziele der Richtlinie sind:
UmsetzungIn einem neuen Gesetz, dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), werden Konzessions- und Aufsichtsvorschriften für Zahlungsinstitute und Rechte und Pflichten für sämtliche Zahlungsdienstleister bei der Erbringung von Zahlungsdiensten geregelt. Das Überweisungsgesetz wird aufgehoben, die nach wie vor gültigen Sanktionsnormen, die im Zusammenhang mit der EG-Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro in das Überweisungsgesetz aufgenommen wurden, werden in das ZaDiG integriert. Anpassungen im BWG, FernFinanzG, KonsumentenschutzG, FMABG, VAG und WAG 2007 werden, soweit im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie erforderlich, ebenfalls vorgenommen.
Parlamentarische BehandlungZeitplan
Im Nationalrat wurde die Regierungsvorlage (unverändert) mehrheitlich beschlossen; der Bundesrat hat keinen Einspruch erhoben. Die Verlautbarung erfolgte mit dem Bundesgesetzblatt vom 15. Juli 2009, BGBl. I Nr. 66/2009.
RegierungsvorlageDie Regierungsvorlage wurde in der 20. Sitzung des Ministerrates am 26. Mai 2009 beschlossen.
BegutachtungDer Gesetzesentwurf wurde am 23. Jänner 2009 in Begutachtung versandt,
|
||||||||||||||
| zur Vollversion > |
|
|
||||||||||||