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Zentrale Gegenparteien-VollzugsgesetzMit dem Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz – ZGVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden, soll die durch die EU-Verordnung notwendige Anpassung der nationalen Rechtslage erfolgen. Folgende, zum Vollzug der EU-Verordnung notwendige Regelungsgegenstände, sind hervorzuheben:
Die wesentlichsten Inhalte der EU-Verordnung sind:
Parlamentarische BehandlungZeitplan
Die Regierungsvorlage wurde im Plenum des Nationalrates einstimmig beschlossen. Der Bundesrat hat keinen Einspruch erhoben. Die Verlautbarung erfolgte mit dem Bundesgesetzblatt vom 14. November 2012, BGBl. I Nr. 97/2012.
RegierungsvorlageDie Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz – ZGVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Finalitätsgesetz geändert werden, wurde in der 156. Sitzung des Ministerrates am 18. September 2012 beschlossen.
BegutachtungDer Begutachtungsentwurf wurde am 3. Juli 2012 in Begutachtung versandt. Ende der Begutachtungsfrist ist der 20. Juli 2012.
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