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Entlastung für Pendler mit niedrigem EinkommenNegativsteuerdeckel für Pendler wird auf 15 Prozent der Werbungskosten bzw. maximal 240 Euro angehoben.Presseinformation, Wien 23. Jänner 2008 Wien (BMF) - Nach der zehnprozentigen Erhöhung des Pendlerpauschale per 1.7.2007 und der Einführung eines Pendlerzuschlags im Bereich der Negativsteuer folgt nun eine zusätzliche Entlastung für Pendler mit niedrigem Einkommen. Nutznießer sind all jene Pendlerinnen und Pendler, die derzeit keine Lohnsteuer bezahlen, weil ihr Einkommen unter der Grenze von etwa 20.000 Euro brutto jährlich bei Anspruch auf das große Pendlerpauschale und bei etwa 16.500 Euro brutto jährlich bei Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale liegt. Die Negativsteuer für Pendler, die bisher mit 10 Prozent der Werbungskosten (Sozialversicherungsbeiträge, Wohnbauförderungsbeitrag und Arbeiterkammerumlage) begrenzt war, wird nun auf 15 Prozent erhöht. Seit dem Budgetbegleitgesetz 2007 ist die Erstattung der Negativsteuer für Pendler außerdem mit maximal 200 Euro begrenzt (davor lag sie, wie für alle anderen Arbeitnehmer, bei maximal 110 Euro). Nun wird diese Grenze noch einmal auf 240 Euro angehoben. Die höhere Negativsteuer gilt für die Arbeitnehmer-Veranlagungen der Jahre 2008 und 2009. Ein entsprechendes Gesetz soll demnächst vom Nationalrat beschlossen werden. Von der Entlastung profitieren etwa 100.000 Pendler. Sie werden im Durchschnitt mit etwa 50 Euro zusätzlich entlastet. Die maximale zusätzliche Entlastung beträgt 80 Euro. |
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