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Molterer: Ab 1. Juli bis zu 600 Euro EntlastungHöheres Pendlerpauschale, höheres Kilometergeld und Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung treten in KraftPresseinformation, 30.Juni 2008 Wien (BMF) - "Ab morgen greifen zahlreiche Maßnahmen, mit denen wir gerade Menschen mit niedrigem Einkommen massiv entlasten", sagte Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer heute, Montag. "Für Pendler, die auf ihr Auto angewiesen sind, werden sämtliche Pendlerpauschalen um 15 Prozent angehoben und das Kilometergeld wird von 37,6 auf 42 Cent erhöht. Eine deutliche Erleichterung, um die gestiegenen Treibstoffpreise mit sinnvollen Maßnahmen zu kompensieren. Gleichzeitig werden im Bruttolohn-Bereich bis 1350 Euro die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung entweder komplett gestrichen oder um ein bis zwei Drittel gesenkt", so Molterer weiter. "Mit dieser arbeitnehmerseitigen Beitragsbefreiung beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag im Niedriglohnbereich werden ab 1. Juli 2008 ca. eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sofort entlastet." "Gemeinsam mit der für die Veranlagung 2008 erstmals wirksamen Erhöhung der Negativsteuer für Pendler mit niedrigem Einkommen von 110 auf 240 Euro kumulieren sich diese Entlastungsmaßnahmen im Bereich der niedrigen Einkommen auf beträchtliche Höhe und bringen den Menschen bares Geld." Der Finanzminister nannte konkrete Beispiele: So habe beispielsweise eine Person mit einem Monatseinkommen von 1.100 Euro brutto (14x im Jahr), die mehr als 20 km vom Arbeitsort entfernt lebt und somit Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale hat, ab 1. Juli netto um 533 Euro mehr pro Jahr im Geldbörsel. Lebt dieselbe Person mehr als 40 km vom Arbeitsort entfernt, so hat sie netto um 570 Euro mehr pro Jahr zur Verfügung. Einer Person mit einem Brutto-Monatseinkommen von 1.200 Euro, die mehr als 60 km vom Dienstort entfernt wohnt und Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale hat, bleiben ab 1. Juli netto um 599 Euro mehr pro Jahr. Eine Person mit einem Brutto-Monatseinkommen von 1.000 Euro, die mehr als 2 km vom Dienstort entfernt lebt, wobei die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist (und sie somit Anspruch auf das große Pendlerpauschale hat) hat ab 1. Juli netto um 530 Euro mehr pro Jahr im Geldbörsel.
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