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Finanzministerium: Klare Auflagen bei Finanzmarktstabilitätsgesetz

Presseinformation, 22.Oktober 2008

Wien (BMF) - Im Zusammenhang mit medialen Darstellungen der Regelungen des Finanzmarktstabilitätsgesetzes hält das Bundesministerium für Finanzen fest:

In der Frage der Auflagen (Beschränkung von Managergehältern, Dividenden etc.) entspricht das österreichische Paket dem deutschen Paket. In beiden Gesetzen ist vorgesehen, dass Auflagen etwa im Bereich der Vergütung von Managern oder Angestellten der betroffenen Institute oder auch bei Dividendenausschüttungen möglich sind. Das österreichische Gesetz ist in der Frage der Auflagen sogar weitreichender als die deutsche Regelung, weil auch Maßnahmen, die zur Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen, vorgeschrieben werden können. Die Details zu den Auflagen werden in Österreich per Verordnung geregelt. Eine entsprechende Verordnung ist derzeit in Arbeit.

 

 
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