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Groß angelegte Glücksspiel-Razzia im Raum Niederösterreich ein voller Erfolg„Das einzig legale technische Gerät in diesem Lokal ist der Kühlschrank.“Presseinformation, 02.Februar 2012 Punkt 10:00 Uhr am 1. Februar 2012 begannen rund 150 Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen den ersten Einsatz dieser Größenordnung gegen illegales Glücksspiel im gesamten niederösterreichischen Bundesgebiet. Ziel der Fahnder – bestehend aus Finanzpolizei und Mitarbeitern des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel – waren Glücksspielautomaten in Gasthäusern, Tankstellen und Wettcafes. Unterstützt wurden die Finanzbediensteten durch 40 Kolleginnen und Kollegen des Landespolizeikommandos Niederösterreich. Grundsätzlich ist im Raum Niederösterreich das so genannte kleine Glücksspiel zugelassen, das einen maximalen Spieleinsatz von 50 Cent und einen Maximalgewinn von 20 Euro erlaubt. Kontrolliert wurde bei dieser Schwerpunktkontrolle daher auch nur Standorte ohne Landesbewilligungen. „Die Glücksspielgeräte ermöglichen Einsätze von bis zu 12 Euro pro Spiel und stellen Gewinne von mehreren Tausend Euros in Aussicht“, erläutert der Leiter der Stabsstelle im Bundesministerium für Finanzen, Wilfried Lehner. Zu kämpfen hat die Finanzpolizei vor allem mit den ausgefuchsten Tricks der Automatenaufsteller. Denn manche Automaten hängen an einem Server, der beim Beginn einer Kontrolle abgeschaltet werden kann. „Diese Standorte haben sich aber einen Wiederholungstermin gesichert“, versichern die lokalen Einsatzleiter. Bei einem Verstoß gegen das Glücksspielgesetz drohen den Aufstellern, Inhabern oder Betreibern Verwaltungsstrafen bis zu 22.000 Euro. Trotzdem nehmen viele diese Strafen in Kauf, weil das Geschäft mit den Automaten oft mehr Umsatz abwirft als das eigentliche Geschäft. Fazit des Einsatzes, der kurz vor Mitternacht offiziell beendet wurde: Rund 180 illegale Glücksspielgeräte wurden beschlagnahmt und ca. 20.000 Euro an Steuerrückständen wurden vor Ort gepfändet. Darüber hinaus gab es sieben Anzeigen gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, drei Anzeigen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, eine Anzeige gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz, drei Verstöße gegen die Barbewegungsverordnung sowie eine Festnahme gegen die Strafprozessordnung durch die Polizei. Interessantes Detail am Rande: Im Laufe des Einsatzes wurden offenbar manche Glücksspielveranstalter nervös und versuchten noch im letzten Augenblick, ihre Geräte abtransportieren zu lassen. Pech für die Unternehmer, die Finanzpolizei war schneller und die LKWs mussten unverrichteter Dinge wieder abziehen. Den Abtransport wird nun die Bezirksverwaltungsbehörde übernehmen. „Das Lob gebührt den Kolleginnen und Kollegen der Finanzpolizei sowie des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel. Ganz besonders danke ich den Koordinatorinnen und Koordinatoren der Finanzpolizei, die innerhalb von nur 1,5 Wochen die Planung und die Einsatzleitung in den einzelnen Wirtschaftsräumen organisiert und durchgeführt haben“, betont Finanzministerin Dr. Maria Fekter. |
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