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Spielerschutz

Im Bundesministerium für Finanzen wurde gemäß § 1 Abs. 4 GSpG mit 1.12.12010 eine Spielerschutzstelle eingerichtet. Die Spielerschutzstelle widmet sich der Bedeutung des Spielerschutzes und der Spielerschutzprävention im österreichischen Glücksspielrecht und unterstützt auch in dieser Hinsicht die österreichische Glücksspielaufsicht in fachlicher Hinsicht.

Ziele der Arbeit der Spielerschutzstelle sind unter anderem:

  • Schaffung einer besseren Datenlage über die Beratung von Patienten durch Spielsuchteinrichtungen in Österreich,
  • Unterstützung der Suchtforschung im Bereich des Glücksspiels,
  • Aufklärung/Informationsarbeit über die Risiken des Glücksspiels,
  • bessere Koordinierung der Arbeit der einzelnen Spielerschutzeinrichtungen,
  • Erarbeitung/Vorstellung von best practice-Modellen einer Zusammenarbeit zwischen Glücksspielkonzessionären und –bewilligungsinhabern sowie unabhängigen Spielerschutzeinrichtungen,
  • Erarbeitung gemeinsamer Qualitätsstandards zur Anerkennung als Spielerschutzeinrichtungen im Sinne des GSpG sowie die Erarbeitung eines Anerkennungsverfahrens für diese Spielerschutzeinrichtung,
  • Evaluierung der GSpG-Novelle 2010 im Jahr 2014
  • fachliche Beurteilung der Spielerschutzkonzepte der Bundeskonzessionäre.

Weiters wird die Spielerschutzstelle die Zusammenarbeit mit den für Spielerschutz weiterhin auch zuständigen anderen Bundesministerien und Bundesländer anstreben.

 
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